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Verkehrssituation - Gaisental-Grundschule - Parken

Es ist uns wichtig, Sie nochmals darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Gaisental-Grundschule Tempo 30 km/h gilt.

Parken Sie bitte so, dass Sie Ihr Kind und andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger nicht gefährden! Lassen Sie vor Unterrichtsbeginn Ihr Kind nur aussteigen und geben Sie dann den Parkplatz wieder frei. Das Parken/Anhalten in der Feuerwehrzufahrt ist strengstens VERBOTEN!!!

Benützen Sie bitte die hinteren Parkplätze, da die vorderen für die Lehrkräfte reserviert sind. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Außerdem ist es sinnvoll, die Kinder möglichst zu Fuß auf den Schulweg zu schicken! Wie viel kann dort besprochen und verarbeitet werden................

 

 

Essen in der Mensa

Bitte denken Sie daran, auf das Mensakonto Ihres Kindes rechtzeitig und immer für mindestens eine Woche im Voraus genügend Geld zu überweisen. Besser wäre ein Dauerauftrag bei Ihrer Bank. Frau Wenger bestellt das Essen immer am Donnerstag für die komplette kommende Woche. Danach sind keine zusätzlichen Bestellungen möglich!! – Kosten für ein Essen beträgt: 4,00 € / 3,70 €.

 

 

Neue Adresse und / oder neue Telefonnummer

Immer wieder stellen wir fest, dass die Wohnanschriften und Telefonnummern unserer Schüler nicht stimmen. Auch wenn Sie innerhalb des Schulbezirks umziehen, benötigen wir die neue Anschrift. Bitte helfen Sie uns, die schulische Organisation so effektiv wie möglich zu gestalten und melden Sie bitte jede Art von Änderung der familiären Verhältnisse.

 

 

Beurlaubungen/Verlängerung von Ferien:

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass es nicht möglich ist, Schulferien zu verlängern. Wir werden zu diesen Zwecken keine Beurlaubungen genehmigen und ausstellen. An einzelnen Flughäfen werden diese schriftlichen Beurlaubungen zur Vorlage gefordert, ansonsten wird von der Flughafenaufsicht die Schulleitung telefonisch kontaktiert. Ohne die Beurlaubung werden schulpflichtige Kinder außerhalb der Ferien teilweise nicht in das Flugzeug gelassen. Diese Erfahrung berichten uns immer mehr Schulleiterkollegen. Zudem wird (für beide Elternteile) ein Bußgeld verhängt, das sich am Einkommen der Eltern orientiert.

 

 

Läuse:

Sollte Ihr Kind einmal Läuse haben, benachrichtigen Sie bitte sofort die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer, damit die anderen Kinder der Klasse entsprechend informiert werden können! Nur so können wir die „ungebetenen Gäste“ schnell wieder los werden.

Geburtstag:

Bitte geben Sie Ihrem Kind, wenn es Geburtstag hat, keine „süßen Säckchen“ oder andere Süßigkeiten mehr mit. Mitgebracht werden dürfen selbstverständlich Muffins, „trockene Kuchen (wie Marmorkuchen) oder Kekse. Wir vermeiden so eine Menge wilden Müll und achten gleichzeitig noch auf die Gesundheit Ihres Kindes.

 

 

Aufsicht!

 

Das Thema „Aufsicht“ bewegt doch immer wieder die Gemüter! – Gerne informieren wir Sie, wie Aufsicht an unserer Schule gehandhabt wird!

 

Aufsicht gemäß Schul- und Dienstrecht Baden-Württemberg

„Aufsicht bedeutet, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler stets beaufsichtigt fühlen.“

„Bei längeren Pausen müssen genügend Lehrkräfte eingeteilt sein, sodass es im Pausenhof bzw. im Schulgebäude keine ständig aufsichtsfreien Zonen gibt. Zweck der Pause ist jedoch, dass sich die Schüler/innen auch durch Bewegung und Spielen erholen. Die aufsichtsführende Lehrkraft sollte deshalb nur dann einschreiten, wenn die Schüler/innen sich selbst oder andere in Gefahr bringen.“ (Schul- und Dienstrecht in Baden-Württemberg 2016, Aufsichtspflicht, 4. Aufsicht in Pausen….., Seite 58ff)

 

Aufsicht an der Gaisental-Grundschule:

Auf jedem unserer beiden Pausenhöfe übernimmt immer eine Lehrkraft die Aufsicht! Von Ostern bis Oktober wird bei gutem Wetter zusätzlich der rote Hartplatz hinter der Turnhalle zum Fußballspielen geöffnet. Hier übernimmt eine 3. Lehrkraft die Aufsicht.

 

Im Krankheitsfall wird die Pausenaufsicht selbstverständlich vertreten.

 

Sollte eine Lehrkraft zu Beginn der Pausenaufsicht „nicht zu sehen sein“, so kümmert sie sich noch um ihre Schüler/innen, die gerade in die Pause gehen. „Fehlt“ eine Lehrkraft während der Pause, so bringt sie eine Schülerin / einen Schüler zum Lehrerzimmer, damit er dort von einer anderen Lehrkraft „verarztet“ (Pflaster) werden kann.

 

Alle „Verletzungen“, die wir „verarzten“ werden im Verbandbuch genauestens mit Datum und Art der Verletzung notiert. Als Schule dürfen wir unseren Schülerinnen und Schülern nur Coolpacks zum Kühlen von Wunden und Pflaster geben. Alles andere ist nicht erlaubt! - In ernsteren Fällen werden die Eltern sofort benachrichtigt! Auch dies wird im Verbandsbuch dokumentiert.

 

 

CHANCENRAUM:

Seit zwei Jahren haben wir an der Schule einen Chancenraum, der an 5 Tagen nach einer der beiden großen Pause offen ist.

 

Ziele des Chancenraums:

 

1.) Lernbereite Schülerinnen und Schüler zu schützen und ruhigen, ungestörten Unterricht zu ermöglichen.

 

2.) Störenden Schülerinnen und Schülern gezielt Hilfen anzubieten, um ihr Sozialverhalten zu verbessern und Eigenverantwortung zu ermöglichen.

 

In allen Klassen werden zu Beginn des Schuljahres drei grundlegende Regeln besprochen:

 

1. Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

2. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

3. Jeder muss die Rechte der Anderen respektieren.

 

Darüber hinaus gelten unsere Schulordnung und die Klassenregeln

Gaisental-Grundschule
Werbasweg 60
88400 Biberach / Riß

Öffnungszeiten des Sekretariats:

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr

Freitag von

8.00 Uhr - 10.00 Uhr

 

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Rufen Sie an unter

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